Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist das deutsche Arbeitsrecht in zwei Bereiche aufgespalten. Dabei handelt es sich um das kollektive und das individuelle Arbeitsrecht. Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es Tarifverträge und andere Fragen, die eine Mehrheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrifft. Dieses regelt das Verhältnis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Hierbei spielen auch Arbeitskämpfe in Form von Streiks sowie das Mitbestimmungsrecht in den Betrieben (Betriebsräte) eine wichtige Rolle. Ebenso die Reaktion des Arbeitgebers, z. B. die sog. Aussperrung. Demgegenüber geht es beim individuellen Arbeitsrecht immer um einzelne konkrete Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer. Entsprechend größer ist dessen praktische Relevanz im juristischen Alltag. Im Folgenden geht es daher um die wichtigsten Felder des individuellen Arbeitsrechts.

Kündigung

Der Großteil der vor Arbeitsgerichten ausgehandelten Fälle betrifft die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Der Schritt, einen Anwalt einzuschalten, fällt naturgemäß leichter, wenn das Tischtuch ohnehin bereits zerschnitten ist. Häufig geht es daher im Rahmen von Kündigungsschutzklagen auch nicht um einen Schutz vor der Kündigung und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern um die Aushandlung von möglichst hohen Abfindungen. Vom Ablauf her erfolgt zunächst die schriftliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben dann genau drei Wochen ab dem Eingang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, ist das Arbeitsverhältnis rechtskräftig beendet. Für die Einreichung einer solchen Klage wird daher in jedem Fall ein Fachmann benötigt. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sein, dass eine solche Klage nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, weil er zu wenige Personen beschäftigt (Kleinbetrieb). Weiterhin besteht dann nicht die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate lang besteht. Innerhalb der typischen halbjährigen Probezeit können beide Seiten ein Arbeitsverhältnis problemlos wieder auflösen.

Wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, erfolgt im ersten Schritt eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Innerhalb dieser soll ausgelotet werden, welche Möglichkeiten für einen Kompromiss zwischen den Parteien bestehen. Der zuständige Richter legt hierfür meist die Rechtslage für beide Parteien dar und wie sich zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Angelegenheit rechtlich für ihn darstellt. Auf diese Grundlage wird dann versucht, die Möglichkeiten für einen Vergleich auszuloten. Schlägt dies fehl, kommt es zu einem weiteren Termin und einem abschießenden Urteil des Arbeitsgerichts über die Kündigung. Dieses muss dann prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung einer Kündigung durch den Arbeitgeber eingehalten wurden. Bei einer personenbedingten Kündigung geht es darum, ob die Gründe schwerwiegend genug waren, um eine Kündigung auszusprechen. Erfolgt dagegen eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund unternehmerischer Notwendigkeiten werden durch das Gericht sowohl die betrieblichen Erfordernisse als auch die Sozialauswahl eingehend geprüft.

Abmahnung

Bei einem Fehlverhalten von Arbeitnehmern, welches für eine Kündigung nicht ausreicht, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die betroffenen Arbeitskräfte abzumahnen. Eine solche formale Abmahnung kann beispielsweise erfolgen, wenn Angestellte trotz striktem Alkoholverbot auf dem Betriebsgelände zum mitgebrachten Mittagessen ein Bier trinken. Grundsätzlich geht es um Verstöße gegen den Arbeitsvertrag. Ob sich dieses durch permanentes zu spät Kommen äußert oder durch das Überziehen von Pausen ist dabei nicht von Belang. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsvertrages nachdrücklich hinzuweisen. Denn wenn er dies nicht tut und die Verstöße gegen den Vertrag stillschweigend duldet, kann es sein, dass er durch sein Verhalten den Vertrag nachträglich durch so genanntes schlüssiges Handeln ändert. Vor allem aber kann er nicht einen einzelnen Arbeitnehmer für das Überziehen von Pausen abmahnen, wenn dieses Überziehen im Betrieb für alle Angestellten zur Regel geworden ist. Umgekehrt nutzen viele Arbeitgeber aber die Möglichkeit der Abmahnung dazu, unliebsamen Arbeitskräften das Leben schwer zu machen. Außerdem soll auf diesem Wege oft eine spätere Kündigung vorbereitet werden. Insofern sollte man sich nicht erst beim Ausspruch derselben zur Wehr setzen, sondern bereits gegen die Abmahnung juristisch vorgehen.

Arbeitszeugnis

Einen weiteren häufigen Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet das Thema Arbeitszeugnis. Meist wird es im Rahmen von Kündigungsschutzklagen gleich mit verhandelt. Ist dies nicht der Fall, kann das Arbeitszeugnis aber auch individuell im Wege einer Klage angefochten werden. Auch hier kommt man als Arbeitnehmer in der Regel nicht um den Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht herum. Denn die Sprache in deutschen Arbeitszeugnissen ist eine Welt für sich. Da der Arbeitgeber gehalten ist, das Zeugnis wohlwollend zu formulieren, wird Kritik an der Arbeitsleistung oder am allgemeinen Verhalten des Arbeitnehmers nur in verklausulierter Form angegeben. Da andererseits die entsprechenden Formulierungen oft allgemein bekannt sind, kann man sich auch gegen solche Floskeln rechtlich zur Wehr setzen.

Andere Fragen des individuellen Arbeitsrechts

Neben diesen Hauptfeldern gibt es eine Reihe weiterer Fragen, die zum Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen gemacht werden können. Etwa wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der betrieblichen Praxis in Urlaubsfragen bestehen. Ein weiter Punkt ist die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern. Denn gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist etwa im Verhältnis der Geschlechter auch heute noch oft reine Theorie. Weiter geht es um Fragen wie Mobbing am Arbeitsplatz oder die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Bei all diesen Punkten gibt es für Arbeitgeber nicht nur oft hohe rechtliche Hürden sondern es sind außerdem in der Regel bereits viele arbeitsgerichtliche Urteile zu diesen Problemen ergangen. Insofern ist in all diesen Fragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.