Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht - ein Überblick

Das Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts regelt vor allem die Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Dabei sind unter „Staat“ sämtliche Behörden gemeint, d. h. insbesondere Bundes-, Landes- aber auch Kommunalbehörden. Das Verwaltungsrecht gewährt den Behörden gewisse Rechte aber auch Pflichten. Das Verwaltungsprozessrecht rundet diese Rechte und Pflichten ab und gewährt prozessuale Möglichkeiten, seine Ansprüche gegen die Behörden durchzusetzen.

Unterschieden werden dabei das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht Als allgemeines Verwaltungsrecht wird das Verfahrensrecht der Bundes- und Landesbehörden verstanden, das in den einzelnen Verfahrensgesetzen geregelt ist. Dabei werden den Behörden diverse Pflichten auferlegt, beispielsweise eine Anhörungspflicht des Bürgers oder auch die Begründungspflicht für behördliche Entscheidungen. Hervorzuheben ist, dass Behörden nur aufgrund eines Gesetzes in die Rechte des Einzelnen eingreifen dürfen. Tun sie dies ohne Rechtsgrundlage stellt dies einen gravierenden Gesetzesverstoß dar, der vor Verwaltungsgerichten zur Aufhebung der Entscheidung führt. Ebenso müssen die Behörden die oftmals missverständlichen gesetzlichen Regelungen selbständig auslegen. Dieses Vorgehen ist gerichtlich voll nachprüfbar, insoweit sind auch hier behördliche Fehler durchaus häufig anzutreffen. Rechtsanwalt Galka ist durch mehrjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst spezialisiert auf Fälle aus dem öffentlichen Recht, insbesondere dem Verwaltungsrecht. Eine mehrjährige Erfahrung als Anwalt in zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren gibt ihm die notwendige Prozesserfahrung im Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht aber auch Verfassungsrecht. Häufig lassen sich durch eine Kontaktaufnahme mit der Behörde langjährige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht, werden noch verschiedene Rechtsgebiete des besonderen Verwaltungsrechts unterschieden. Denn die meisten Rechtsprobleme spielen sich nicht in einem allgemeinen Recht ab, sondern vielmehr sind notwendige Kenntnisse besonderer Gesetze notwendig, um vor Verwaltungsgerichten zu bestehen. Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts sind beispielsweise:

Raumordnungs- und Baurecht

Hier geht es um die Frage, welche Gebiete überhaupt für die Bebauung freigegeben werden. Für Großprojekte müssen bestimmte Verfahrensschritte eingehalten werden, insbesondere wichtig ist die Bürgerbeteiligung. Bereits in diesem Stadium können wichtige Weichen gestellt werden. Die Bauleitpläne müssen verwaltungsgerichtlicher Überprüfung standhalten können, bei behördlichen Fehlern, werden sie aufgehoben. Ebenso wichtig ist das individuelle Baurecht, d. h. darf auf einem Grundstück überhaupt gebaut werden und lässt sich das konkrete Vorhaben tatsächlich realisieren? Rechtsanwalt Galka hilft bei der Kommunikation mit der Baugenehmigungsbehörde, ggf. auch im Klageverfahren gegen eine abgelehnte Baugenehmigung. Aber auch das Baunachbarrecht spielt eine Rolle, so kann sich auch ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung wehren und diese vor Gericht anfechten. In diesem Zusammenhang steht auch das Umweltrecht. Manche Anlagen benötigen eine immissionsschutzrechtliche Zulassung, manchmal sind wasserrechtliche Aspekte zu beachten, ebenso spielt der Naturschutz eine große Rolle. All diese Felder sind in einem Verwaltungsverfahren ins Auge zu fassen.

Kommunalrecht

Im Kommunalrecht geht es um das Recht der Kommunen, d. h. Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Es geht um die Rechte des Bürgermeisters und Gemeinderates. Darüber hinaus spielen kommunale Satzungen eine große Rolle. Auch die Themen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid oder Bürgerversammlungen sind äußerst wichtig. Im Bereich dieser wichtiger Aspekte berät und vertritt Rechtsanwalt Galka alle Interessierten.

Kommunalabgabenrecht

Rechtsanwalt Galka hat in seiner Praxis mehr als sechs Jahre Kommunalabgaben abgerechnet. Zu den Kommunalabgaben gehören Steuern (z. B. Hundesteuer), aber auch Beiträge und Gebühren. Hierzu zählen vor allem Herstellungsbeiträge (Wasser/Kanal), aber auch Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge. In diesen Rechtsgebieten hat Herr Galka besondere praktische Kenntnisse. Darüber hinaus werden Gebühren für Wasser/Kanal angesichts steigender Gebührensätze immer wichtiger.

Sicherheits- und Polizeirecht

Zum besonderen Verwaltungsrecht zählt auch das Polizeirecht, das den Ländern überlassen wurde. Das Handeln der Polizei ist nicht immer im Rahmen eines Strafverfahrens überprüfbar, vielmehr handelt die Polizei ohne dass eine Straftat vorliegt, d. h. rein präventiv. Ob eine Beschlagnahme oder Durchsuchung oder ein Platzverweis rechtmäßig waren, entscheiden in diesen Fällen die Verwaltungsgerichte. Ebenso über sicherheitsrechtliche Entscheidungen der Kommunen, z. B. Maßnahmen gegen Kampfhunde, Badeverbote, Haltung gefährlicher Tiere uvm. In all solchen Fällen ist die Entscheidung einer Behörde durch das Verwaltungsgericht überprüfbar. Hierbei kann Rechtsanwalt Galka infolge seiner Erfahrung wertvolle Hilfestellung geben.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist breit gefächert. Hierzu gehört vor allem das Gewerbe- und Gaststättenrecht, aber auch das Handwerksrecht, Energie- und Kartellrecht und beispielsweise auch das Subventionsrecht. Ob eine Gewerbeuntersagung oder Auflagen bei einer Gaststätte, ebenso wie die Rückforderung oder Ablehnung einer Subvention, Rechtsanwalt Galka kann Ihnen vor Verwaltungsgericht zu Ihrem Recht verhelfen.

Öffentliches Dienstrecht und Schulrecht

Das besondere Verwaltungsrecht ist zwar noch umfangreicher, jedoch vertritt Rechtsanwalt Galka aufgrund seiner (eigenen) Erfahrung vor allem Beamtinnen und Beamte bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Hier geht es vor allem um die Zulassung zum Beamtenverhältnis, vor allem aufgrund angeblich nicht bestehender gesundheitlicher Eignung. Ebenso geht es um Maßnahmen des Dienstherrn (Umsetzung, Abordnung und Versetzung), besonders gegen den Willen der Beamten. Qualifizierte Beratung und Vertretung ist auch im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gefragt, denn hier kann es auch um die Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts gehen. In diesem sogenannten besonderen Gewaltenverhältnis befinden sich auch die Schülerinnen und Schüler im Zuge der Maßnahmen einer Schule. Auch hier kann in die Rechte der Betroffenen vor allem bei den sog. Ordnungsmaßnahmen wie Verweis, verschärfter Verweis oder gar Entlassung aus der Schule eingegriffen werden. Rechtsanwalt Galka hilft auch hier, die Rechte zu wahren.