Rechtsanwaltskanzlei Galka in Würzburg: Baurecht

Baurecht - ein Überblick

Als Baurecht bezeichnet man den Oberbegriff für das Recht des Bauens. Hierbei unterscheidet man das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Unter dem öffentlichen Baurecht versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen öffentlichen Stellen und dem Bürger. Hier geht es insbesondere um Fragen wo gebaut werden darf und wie gebaut werden darf. Das öffentliche Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und regelt insbesondre die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Raumordnung und die Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, Rechtsstreitigkeiten werden vor Verwaltungsgerichten ausgetragen. Geprägt wird das öffentliche Baurecht von den Begrifflichkeiten des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt vor allem die Frage wo gebaut werden darf. Es ist insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Geregelt werden dort die Voraussetzungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen, das Bauen im Bebauungsplangebieten, im Innen- und Außenbereich. Die Bauleitplanung ist Aufgabe der Gemeinden, die nach eigenem Ermessen festlegen, wo im Gemeindegebiet gebaut werden kann. Dennoch ist der Bürger gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen nicht wehrlos. Er hat umfangreiche Beteiligungsrechte, zudem können Betroffen vor Oberverwaltungsgerichten einen Normenkontrollantrag stellen. Auch gegen Umlegungsbeschlüsse und Erschließungsbeiträge sind Widerspruch und Klage vor Verwaltungsgerichten möglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens haben die Gemeinden das sogenannten Einvernehmen zu Erteilen. Wird dieses zu Unrecht versagt, kann die Genehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzen. Im Rahmen des Bauplanungsrechts stellen sich oftmals auch noch Fragen des Immissionsschutzes oder gar Naturschutzes. Verfahren sind meist aufwändig und ohne anwaltliche Hilfe in der Regel kaum zu bewältigen.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist Recht der einzelnen Bundesländer. In den Bauordnungen ist festgelegt wie gebaut werden darf und wofür eine Baugenehmigung erforderlich. Ebenso sind die Voraussetzungen der Genehmigung von Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen normiert. Die meisten Bundesländer haben das Bauordnungsrecht aufgeweicht. In Bayern sind viele Anlagen sogar genehmigungsfrei zulässig. Darüber hinaus werden Voraussetzungen für die Baugenehmigung festgelegt. Auch die Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung kann genehmigungspflichtig sein. Wichtig sind ebenso die Einhaltung der Abstandsflächen. Streitigkeiten können sich wegen Versagung der Baugenehmigung, Erteilung einer Genehmigung an den Nachbar (Baunachbarrecht), oder Baueinstellung bzw. sogar Baubeseitigung. Die Streitigkeiten werden vor Verwaltungsgerichten ausgetragen. Die rechtlichen Fragen im Kampf gegen Baugenehmigungsbehörden oder Nachbarklagen sind meist sehr komplex und erfordern fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt im Gegensatz zum öffentlichen die Beziehungen zwischen die am Bau Beteiligten. Hier handelt es sich in der Regel um vertragliche Beziehungen. Eine Rolle spielt hier neben dem Bauherrn der Architekt und die ausführende Firmen, ggf. Bauträger, Subunternehmer aber auch die Nachbarn. Die rechtlichen Fragen die sich hier stellen sind insbesondere was wurde vereinbart, welchen Lohn kann der Handwerker verlangen, wurde das Werk mangelfrei errichtet. Aber auch die Frage nach eventuellem Überbau kann sich im Verhältnis zu den Nachbarn stellen. Zentrales Thema ist meist der sog. Werkvertrag d. h. die vertragliche Grundlage für die Erstellung eines Bauwerks. Die Regelungen sind hier meist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aber auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) spielen oft eine Rolle. Hier stellen sich viele technische Fragen im Sachverhalt, die meist nur durch Sachverständige näher geklärt werden können. Die Streitigkeiten werden meist vor Amts- oder Landgerichten ausgetragen. Vor Landgerichten herrscht in Deutschland Anwaltszwang, dies ist bei Streitwerten von über 5000 € der Fall. Dies ist auch sachgerecht, denn die Fragen des privaten Baurechts sind in der Regel breit gefächert und erfordern vertiefte Kenntnisse der Rechtsordnung, darüber hinaus aber auch technisches Grundverständnis.

Janus Galka

Rechtsanwalt Janus Galka,
LL.M. (Eur.)
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

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