Strafrecht - Anwaltskanzlei Schweinfurt/Würzburg

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht ist eine der drei klassischen "Säulen" des deutschen Rechts. Es steht dabei neben dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht. Das Strafrecht hat die Aufgabe, das „falsche“ Verhalten eines Menschen durch staatliche Institutionen zu sanktionieren. Es geht im Strafrecht insbesondere um die Bestrafung des Täters und Prävention d. h. Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen vor weiteren Straftaten. Neben der Bestrafung setzt das Strafrecht mit der Sanktion vor allem auf Abschreckung. Für Betroffene hat schon allein der Verdacht einer Straftat unangenehme Folgen, insbesondere wenn es um Personen geht, die in der Öffentlichkeit stehen. Deshalb sollte schon frühzeitig nach Bekanntwerden von Ermittlungen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat ist eine rechtswidrige Tat, die gegen ein Strafgesetz verstößt. Straftatbestände können sich aus dem allgemeinen (Straf-)Gesetzbuch oder auch Nebengesetzen (Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht) ergeben. Ein solcher Tatbestand ist vor allem durch die Strafe selbst gekennzeichnet, im Strafrecht wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Die Straftat ist dabei zu unterscheiden von der Ordnungswidrigkeit, bei der es höchstens eine Geldbuße gibt. Straftaten können sich im deutschen Strafrecht gegen verschiedene Rechtsgüter richten. Im Strafrecht existieren Tatbestände, die Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Sachwerte oder die persönliche Ehre schützen. Im Rahmen der Verteidigung muss die Strategie darauf ausgelegt werden, welche Rechtsgut genau geschützt ist bzw. welche Tatbestände konkret vorgeworfen werden.

Bei den Tatbeständen wird zwischen "Vergehen" und "Verbrechen" unterschieden. Bei einem Verbrechen ist die untere Grenze des Strafrahmens mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Anklage wegen einen Verbrechen heißt fast immer Freiheitsstrafe, insoweit sollte zwingend ein Anwalt hinzugezogen werden, da der Verlust der Freiheit droht. Bei einem Vergehen kann, muss aber nicht, auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Je nach Aktenlage kann im Rahmen der Verteidigung die Strategie auf Freispruch, Einstellung oder milde Verurteilung ausgelegt werden. Das Strafverfahren ist umfangreich und soll in den folgenden Ausführungen etwas näher erläutert werden. Meist werden ohne anwaltliche Hilfe bereits zu Anfang des Verfahrens Fehler begangen, die sich sodann nur schwer wieder reparieren lassen.

Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren, geregelt in § 160 bis § 177 StPO, ist der erste Abschnitt des Strafverfahrens. Dieses beginnt mit einer Einleitung durch die Staatsanwaltschaft. Das passiert dann, wenn die Staatsanwaltschaft von Tatsachen Kenntnis erlangt, die den Verdacht einer begangenen Straftat begründen. Das geschieht nach einer Strafanzeige oder durch Kenntnisnahme dieser Tatsachen auf anderem Wege, solange es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt. Der Tatverdächtige wird in diesem Stadium als "Beschuldigter" bezeichnet. Wichtig ist, dass sobald man von der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter behandelt wird ein umfassendes Schweigerecht besteht. Von diesem sollte man als Betroffener auch Gebrauch machen und überhaupt keine Angaben machen, stattdessen einen Anwalt kontaktieren. Meist werden zwar straflose Lügengeschichten erfunden, die jedoch als solche entlarvt werden, dies wirkt sich auf das nachfolgende Verfahren negativ aus. Ohne konkrete Vorwürfe und Kenntnis der Akte sollten niemals irgendwelche Angaben gemacht werden!

Im Ermittlungsverfahren wird durch Beweismittel versucht, die Straftat aufzuklären. Dies durch Befragung von Zeugen, Sachverständigengutachten, DNA, Fingerabdrücken uvm. erfolgen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann bei schweren Straftaten bzw. Vorliegen von Haftgründen die Untersuchungshaft angeordnet werden. Im Ermittlungsverfahren kann mit Hilfe eines Anwalts noch am meisten Einfluss auf das Verfahren genommen werden. Es kann umfassen Akteneinsicht genommen werden, es können Einlassungen erfolgen, Zeugen benannt und (Entlasungs-)Beweise präsentiert werden.

Das Ermittlungsverfahren im Strafrecht kann durch Anklageerhebung, Strafbefehl oder Einstellung abgeschlossen werden. Eine Einstellung kann nach dem Opportunitätsprinzip oder mangels hinreichenden Tatverdachts erfolgen. Spätestens wenn die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Bei einer Einstellung aus Opportunitätsgründen besteht hinreichender Tatverdacht, eine Bestrafung erscheint aber als unangemessen - weil die Schuld oder der Schaden gering sind. Möglich ist auch eine Einstellung gegen Auflage. In diesem Fall muss zwar eine Auflage erfüllt werden, man gilt aber nicht als vorbestraft. Wird nicht eingestellt, geht das Verfahren weiter ins Zwischenverfahren.

Das Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren (§§ 199-211 StPO) prüft das Gericht, ob es dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zustimmen kann. Das Gericht prüft also, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. In diesem Stadium wird der Betroffene als Angeschuldigter behandelt. Auch hier hat er umfassende Rechte und kann mit Hilfe eines Anwalts auch hier auf das Verfahren einwirken. Insbesondere können auch hier dem Gericht Hinweise auf Ungereimtheiten im Ermittlungsverfahren gegeben werden, Zeugen benannt oder Nachermittlungen beantragt werden. Zum Abschluss des Zwischenverfahrens entscheidet das Gericht, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. Ist dies der Fall ergeht ein Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO), falls nicht ein Ablehnungsbeschluss (§ 204 StPO), denkbar ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens auch in diesem Stadium. Wird das Verfahren zur Verhandlung zugelassen, folgt das sogenannte Hauptverfahren.

Das Hauptverfahren

Im Hauptverfahren findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt. Der Betroffene wird als Angeklagter bezeichnet. Hier entscheidet sich für den Angeklagten, ob es zu einem Freispruch oder zu einer Verurteilung kommt. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann auch die Hauptverhandlung gut gemeistert werden und kontrolliert werden, ob die rechtstaatlichen Grundsätze eingehalten werden.

Die Hauptverhandlung wird durchgeführt in Anwesenheit des Angeklagten (gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt), des Vertreters der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Hier werden Zeugen vernommen, Sachverständige gehört und weitere Beweise in Augenschein genommen. Der Angeklagte kann sich äußern, hat aber auch hier ein Schweigerecht. Konkrete Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Nach der Beweiserhebung haben Rechtsanwalt (als Verteidiger) und Staatsanwalt die Gelegenheit, ihre Plädoyers zu halten. Danach hat der Angeklagte das "letzte Wort" (und auch dabei ein Schweigerecht). Anschließend wird - eventuell mit einem vorhergehenden Rückzug zur Beratung - das Urteil verkündet. Dies alles muss nicht an einem einzelnen Tag stattfinden. Gerade umfangreiche Hauptverfahren haben nicht selten diverse Termine, zu denen Angeklagter, Rechtsanwalt und Staatsanwalt jeweils erscheinen müssen.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Vereinfachung im deutschen Strafrecht, insbesondere um Gerichte (und eventuell auch den Angeklagten) zu entlasten. Durch einen Strafbefehl wird in einfacher gelagerten Fällen, eine Strafe durch den Richter ausgesprochen. Eine Hauptverhandlung findet nicht statt, es ergeht jedoch schriftlich der Strafbefehl. Sollte ein solcher ergehen und noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen worden sein, kann auch hier ein Rechtsanwalt helfen. Er kann prüfen, ob der Strafbefehl zu Recht ergangen ist und ob die Bestrafung in Ordnung ist. Ein Strafbefehl muss nicht hingenommen werden. Innerhalb von zwei Wochen ist ein Einspruch möglich. In diesem Fall erfolgt eine Hauptverhandlung (siehe oben). Es kann auch Einspruch erhoben werden und dieser nur auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt werden. Hier bleibt die Strafe bestehen, die Höhe kann aber gesenkt werden. Der Vorteil ist, dass in solchen Fällen in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet.

Funktion des Verteidigers

Der Verteidiger ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen des Mandanten d. h. des Beschuldigten wahrnimmt. Er hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass im Strafrecht vorgegebene Grundsätze des Strafverfahrens eingehalten werden. Die rechtsstaatlichen Grundsätze im Strafrecht sind in der Strafprozessordnung, im StGB und im Grundgesetz geregelt. Dazu gehören zum Beispiel das Schweigerecht des Angeklagten, der Grundsatz "in dubio pro reo" oder das "Recht auf den gesetzlichen Richter". Es ist wichtig den Einzelfall zu betrachten und in einer gemeinsamen Strategie vorzugehen um die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen.

Rechtsanwalt Galka vertritt und verteidigt Beschuldigte und Angeklagte in Schweinfurt und Würzburg und steht mit Rat und Tat im gesamten Strafverfahren als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

Janus Galka

Rechtsanwalt Janus Galka,
LL.M. (Eur.)
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

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