Rechtsanwalt: Informationen rund um den Beruf

Alles was Recht ist - der Beruf des Anwalts

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist eines der interessantesten und vielseitigsten Berufe, die jemand in der heutigen Zeit erlernen kann. Bedingt durch die zahlreichen Fachgebiete, die sich durch die neuen Medien erstrecken, bietet der Beruf als Rechtsanwalt eine wahre Vielzahl von flexiblen Möglichkeiten der Fachspezifizierung. Die Möglichkeit, anderen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet eine unglaubliche Langzeitmotivation so dass zahlreiche Rechtsanwälte weniger von einem Beruf, sondern vielmehr von einer regelrechten Berufung sprechen. Der Laie hat womöglich ein verzerrtes Bild vom Beruf.

Spektakuläre Gerichtsprozesse sowie überraschende Wendungen in dem Prozess gibt es in der Praxis eines deutschen Rechtsanwaltes eher selten, dafür jedoch kann der Anwalt das direkte Ergebnis seiner Tätigkeit ein Stück weit direkt sehen. Zwar ist der am Häufigsten bemühte Spruch eines deutschen Rechtsanwaltes "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", doch hat der Anwalt durchaus zahlreiche Möglichkeiten das Recht seines Mandanten zu erkämpfen. Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass das Gericht seiner Ansicht auch wirklich folgt denn kaum ein Gesetz kann derartig oft unterschiedlich ausgelegt werden wie das deutsche Recht. Bevor ein Anwalt jedoch in seinen Berufsstand gelangen kann ist natürlich ein langer Weg zu absolvieren, der bereits in der Schule mit den entsprechenden Noten beginnt.

Die Voraussetzungen für den Anwaltsberuf

Wenn sich jemand mit den Voraussetzungen für eine Anwaltstätigkeit auseinandersetzt sind zunächst auf zwei verschiedene Voraussetzungen zu unterscheiden: Die schulischen sowie die persönlichen Voraussetzungen. Um überhaupt mit dem Studium der Rechtswissenschaften, welche in der Allgemeinheit unter dem Kürzel Jura-Studium bekannt sind, beginnen zu können ist natürlich ein gutes Abitur oder eine fachgebundene Hochschulreife im Bereich Rechtswissenschaften erforderlich. Beachtet werden sollte, dass zahlreiche Universitäten begrenzte Studienplätze mittels Numerus Clausus zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Abschlussnote des Abiturs für die Aufnahme entscheidend ist. Die Besten der Besten - dieser Spruch ist für die Universitäten durchaus zutreffend. Mit dem Abitur in der Hand bewirbt sich der Mensch daraufhin auf einen Studienplatz an einer Universität und beginnt, die erfolgreiche Aufnahme vorausgesetzt, mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Für dieses Studium muss der Studierende eine Mindestdauer von sieben Jahren einkalkulieren. Weiterhin muss man natürlich auch das Interesse für Recht und eine gewisse Motivation für das Lernen mitbringen.

Wie verläuft das Studium

Das Jura-Studium im klassischen Sinne ist in der Regel auf 9 Semester aufgeteilt, von denen 4 Semester als Grundstudium sowie die restlichen 5 Semester als Hauptstudium abgehalten werden. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Studienverlauf von Bundesland zu Bundesland durchaus variieren kann. In einigen Bundesländern muss der Studierende das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abschließen, in anderen Bundesländern wiederum ist dies nicht erforderlich. Eine bundesweite Gemeinsamkeit während des Studiums ist der Umstand, dass der Studierende sich während des Hauptstudiums für eine Fachrichtung entscheidet. Nach Abschluss des Hauptstudiums muss der Studierende das 1. Staatsexamen, auch bekannt als 1. juristische Prüfung, bestehen. Das 1. Staatsexamen gliedert sich in die Pflichtfachprüfung sowie die Prüfung der fachspezifischen Schwerpunktinhalte. Als wesentlicher Inhalt der Pflichtfachprüfung werden die Inhalte des Grundstudiums angesehen während die fachspezifischen Schwerpunktinhalte die bisherigen Kenntnisse des Studierenden in der Fachrichtung seiner Wahl prüft. Geprüft wird sowohl schriftlich als auch mündlich. Die Gewichtung in Bezug auf die Endnote ist allerdings unterschiedlich anzusehen, da das Grundstudium in der Regel mit 70 % und die Fachschwerpunktinhalte mit 30 % gewertet werden. Beide Ergebnisse zusammen bilden dann die Endnote.

Die Themengebiete des Studiums

Im Grundstudium der Rechtswissenschaften werden die Themen rund um das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Grundrechte und das Grundgesetz behandelt. Ferner werden die Themen Zivilprozessordnung bzw. Zivilprozessrecht sowie die Strafprozessordnung bzw. das Strafrecht ausgiebig vermittelt. Auch das Sachenrecht und Erbrecht sowie das Schuld- und Handelsrecht nebst Familien- und Gesellschaftsrecht sind fester Bestandteil des Grundstudiums. Das Arbeitsrecht, sowie teilweise Handelsrecht, ebenso wie das Staatsrecht runden die Themen des Grundstudiums ab. Als fachspezifische Schwerpunkte können von dem angehenden Rechtsanwalt je nach Universtität das Europäische Recht oder das Medienrecht sowie das Umwelt- oder Wettbewerbsrecht und das Kirchen- oder Kulturrecht gewählt werden.

Der lange Weg zum Rechtsanwalt

Mit dem Bestehen des 1. Staatsexamens ist der Weg für den Rechtsanwalt zwar bereits in großen Schritten zurückgelegt, die eigentliche anwaltliche Tätigkeit kann jedoch erst nach einem Rechtsreferendariat und dem Bestehen des 2. Staatsexamens aufgenommen werden. Das Rechtsreferendariat dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst mehrere Stationen. Als erste Station wird die Zivilstation angesehen, die bei einem Amts- oder Landgericht absolviert wird. Die zweite Station ist die Strafstation, die in einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Strafgericht absolviert wird. Nach dieser Station kommt die Verwaltungsstation in einer Behörde oder in einem Verwaltungsgericht. Als vierte Station ist die Anwaltsstation zu durchlaufen, die beispielsweise in einer Anwaltskanzlei durchgeführt wird. Die fünfte Station ist eine Wahlstation des Referendars. Ist die Zeit des Rechtsreferendariats absolviert folgt das 2. Staatsexamen. Dieses Examen wird in mehreren schriftlichen Prüfungen sowie einer abschließenden mündlichen Prüfung abgelegt. Wird das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen ist das Studium offiziell beendet und man wird „Volljurist“. Dies ist die Voraussetzung zur Aufnahme in die Anwaltschaft. Nach der Suche nach einem geeigneten Kanzleisitz, Abschluss eine Berufshaftpflichtversicherung und erfolgreicher Vereidigung durch die örtliche Rechtsanwaltskammer, kann der Anwalt mit seiner Tätigkeit als Organ der Rechtspflege beginnen. Selbstverständlich ist für die anwaltliche Tätigkeit eine fundierte Kenntnis des Rechts unerlässlich. Die fachlichen Voraussetzungen sind jedoch nur ein Teil der anwaltlichen Tätigkeit, da der Rechtsanwalt selbstverständlich auch charakterliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Tätigkeit mitbringen sollte. Da in zahlreichen Rechtsbereichen Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Parteien an der Tagesordnung sind sollte der Rechtsanwalt entsprechend selbstbewusst auftreten und seine Position bzw. die Position des Mandanten vertreten können. Als weitere Voraussetzungen gilt die Fähigkeit der Ruhe, da die Rechtsprechung stets auf Fakten beruht und hitzige Emotionen die Sichtweise einschränken. Es kann im Zivilrecht unerlässlich werden, gewisse Kompromisse für den Mandanten auszuhandeln so dass ein kühler Kopf stets vorteilhaft ist. Da sich der Rechtsanwalt im Verlauf seiner Tätigkeit auch durch weitere Qualifikationen zum Fachanwalt fortbilden kann ist er in der Lage, seine Tätigkeit auf seine Stärken zu beschränken. So kann er beispielweise als Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Strafrecht oder für Familienrecht als Experte im jeweiligen Rechtsgebiet auftreten.